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Inklusion in der Jugendpastoral
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Schön, dass du da bist

Inklusion in der Jugendpastoral

Fokus Inklusion

Das ist eine Website der Katholischen Jugendagenturen im Erzbistum Köln.
Wir stellen damit das Thema Inklusion in den Mittelpunkt!

  • Wir beschreiben hier, was wir unter Inklusion verstehen.
  • Wir stellen Hinweise und Materialien für die Praxis vor.
  • Wir laden zu Austausch und Feedback ein.

+++ Aktuelles +++

nrw-inklusionsscheck

2 x 2.000€ für deine Einrichtung / dein Projekt  - kaum Eigenanteil nötig - Antragstellung bis 30.9. - abgeschlossen bis 31.12.

Mit dem 🔗 Inklusionsscheck NRW fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gute Ideen und Projekte vor Ort mit 2.000€ (bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 2.000€) pro Scheck. 

Möglicherweise eine gute Idee, um unser strategisches Ziel einer inklusiven Jugendpastoral bei dir vor Ort umzusetzen? Oder vielleicht hast du keine Einrichtung/ Projekt, für die das passt, aber kennst jemanden in deinem Arbeitsfeld…?

Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. 
Das könnte zum Beispiel sein: 

  • Anschaffung (mobile) Rampe oder taktiles Leitsystem
  • Anschaffung einer höhenverstellbaren Liege als Wickelmöglichkeit für größere Kinder/ Jugendliche
  • Anschaffung eines extra Pflege-Zelts mit entspr. Ausstattung für ein (Sommer-) Camp
  • Beschilderung der Einrichtung mit Piktogrammen oder taktil
  • Dolmetschen in deutsche Gebärdensprache oder Leichte Sprache bei einer Veranstaltung
  • Anmietung eines barrierefreien mobilen WCs für eine Veranstaltung
  • Übersetzung eines Flyers oder anderer Schriftstücke in Leichte Sprache
  • Anschaffung von Hilfsmitteln oder adaptiven "Geräten": unterfahrbares Hochbeet, Stoff-Zelt mit Fidget Toys und Lärmschutz als Rückzugsort, barrierearme Dreiräder für den Pausenhof, Anschaffung einer induktiven Höranlage für Veranstaltungen, ...
  • Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende
  • Durchführung von inklusiven und barrierefreien Angeboten, z.B. eines Projekts in Kooperation  mit einer Förderschule
  • Barriere-Check für eine größere Veranstaltung (https://www.veranstaltungenfueralle.de/fuer-veranstalter)
  • u.v.m.

Der Inklusionsscheck eignet sich für Projekte/ Ideen, die jetzt noch etwas Zeit haben, aber dann bei Bewilligung trotzdem zügig noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Ein vorzeitiger Beginn ist nicht möglich (Achtung bei Auftragserteilungen etc!). 

Wichtig ist, dass der Antrag an eine bestimmte Einrichtung gebunden ist, nicht die KJA allgemein als Antragssteller (außer natürlich z.B. die Geschäftsstelle hat eine Idee), da maximal 2 Anträge pro Einrichtung pro Jahr möglich sind. 

Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 30.09.2025 möglich. Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Ein Eigenanteil ist nur nötig, wenn die Gesamtkosten die Fördersumme von 2.000€ übersteigen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen nachgewiesen werden. Man kann aber auch “Pakete” z.B. aus mehreren Hilfsmitteln schnüren, wenn sie sinnvoll zusammenpassen.

🔗 Inklusionsscheck NRW

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Mit dem Gesetz wird vor allem die private Wirtschaft mit ihren Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Barrierefrei heißt: für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat FAQ zum neuen BFSG zusammengestellt.

Als Träger*innen der Jugendhilfe fallen wir zunächst nicht unter diese Bestimmungen des BFSG. Für uns ist  das Kinder- und Jugendstärkungesetz (KJSG/SGB VIII) verpflchtend. So heißt es dort im § 11 Abs. 1: Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

In drei Stufen ist bis 2028 die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen gesetzlich verankert.

 

Die Katholischen Jugendagenturen (KJA) im Erzbistum stehen für eine inklusive Jugendpastoral! Dass das noch nicht an allen Ecken und Enden vollständig gelingt und umgesetzt ist, ändert nichts am Anspruch! Damit wir nachhaltig an diesem Anspruch arbeiten und wachsen können, haben die KJA die Fokusgruppe INKLUSION gegründet. Unsere Arbeitsweise: Informieren & Involvieren! Möglichst viele Menschen wissen Bescheid, tauschen sich mit uns aus und tragen das Thema Inklusion weiter!

Hier findest du deine Ansprechperson in deiner Region.

 

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So war der Fachtag Inklusion am 6.2.2024 in Altenberg

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Inklusion in der Jugendpastoral | So kann's laufen ...

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Was fehlt dir beim Thema Inklusion?
(Fortbildungsbedarf, Praktika)

Was fehlt in deiner Einrichtung oder in deinem Arbeitsbereich?
(praktisch, finanziell, baulich, etc.)

Wir nehmen gerne eure Hinweise entgegen, wo es bei euch schon super klappt mit der Inklusion oder wo es vielleicht noch hapert und wir gemeinsam etwas bewegen können.

Videos

zum Thema Inklusion

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In 80 Sekunden erklärt: Was ist Inklusion? 

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Video der Bundeszentrale für politische Bildung bpb, mit Stimmen von Menschen mit Behinderung.

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Video in Leichter Sprache, mit Stimmen von Menschen mit Behinderung.