
2 x 2.000€ für deine Einrichtung / dein Projekt - kaum Eigenanteil nötig - Antragstellung bis 30.9. - abgeschlossen bis 31.12.
Mit dem 🔗 Inklusionsscheck NRW fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gute Ideen und Projekte vor Ort mit 2.000€ (bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 2.000€) pro Scheck.
Möglicherweise eine gute Idee, um unser strategisches Ziel einer inklusiven Jugendpastoral bei dir vor Ort umzusetzen? Oder vielleicht hast du keine Einrichtung/ Projekt, für die das passt, aber kennst jemanden in deinem Arbeitsfeld…?
Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Das könnte zum Beispiel sein:
- Anschaffung (mobile) Rampe oder taktiles Leitsystem
- Anschaffung einer höhenverstellbaren Liege als Wickelmöglichkeit für größere Kinder/ Jugendliche
- Anschaffung eines extra Pflege-Zelts mit entspr. Ausstattung für ein (Sommer-) Camp
- Beschilderung der Einrichtung mit Piktogrammen oder taktil
- Dolmetschen in deutsche Gebärdensprache oder Leichte Sprache bei einer Veranstaltung
- Anmietung eines barrierefreien mobilen WCs für eine Veranstaltung
- Übersetzung eines Flyers oder anderer Schriftstücke in Leichte Sprache
- Anschaffung von Hilfsmitteln oder adaptiven "Geräten": unterfahrbares Hochbeet, Stoff-Zelt mit Fidget Toys und Lärmschutz als Rückzugsort, barrierearme Dreiräder für den Pausenhof, Anschaffung einer induktiven Höranlage für Veranstaltungen, ...
- Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende
- Durchführung von inklusiven und barrierefreien Angeboten, z.B. eines Projekts in Kooperation mit einer Förderschule
- Barriere-Check für eine größere Veranstaltung (https://www.veranstaltungenfueralle.de/fuer-veranstalter)
- u.v.m.
Der Inklusionsscheck eignet sich für Projekte/ Ideen, die jetzt noch etwas Zeit haben, aber dann bei Bewilligung trotzdem zügig noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Ein vorzeitiger Beginn ist nicht möglich (Achtung bei Auftragserteilungen etc!).
Wichtig ist, dass der Antrag an eine bestimmte Einrichtung gebunden ist, nicht die KJA allgemein als Antragssteller (außer natürlich z.B. die Geschäftsstelle hat eine Idee), da maximal 2 Anträge pro Einrichtung pro Jahr möglich sind.
Eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 30.09.2025 möglich. Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein. Ein Eigenanteil ist nur nötig, wenn die Gesamtkosten die Fördersumme von 2.000€ übersteigen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen nachgewiesen werden. Man kann aber auch “Pakete” z.B. aus mehreren Hilfsmitteln schnüren, wenn sie sinnvoll zusammenpassen.